Neue Verordnung reguliert die Abgabe von CBD nur durch Apotheken!

Warum nicht?

Die Apotheken in Österreich sind verpflichtet die Qualität der verwendeten Wirkstoffe zu prüfen und ebenfalls die Richtigkeit der Angaben bezüglich Gehaltes dieses Wirkstoffes in einer Zubereitung zu garantieren. So gesehen kann dieses Kriterium der CBD Therapie nur zu Gute kommen. Auch wenn CBD haltige Zubereitungen bis auf Weiteres nur auf ärztliche Verschreibung in Apotheken abgegeben werden dürfen, so ist auch das kein Grund für Unmut, im Gegenteil.
Gerade beim Einsatz von Cannabinoiden ist es wichtig vorab mit einem Arzt zu sprechen, um zu entscheiden, ob diese Therapie überhaupt die richtige ist. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass das richtige Mittel in der richtigen Applikationsform und Dosierung den maximalen Nutzen für den Kunden/Patienten hat. Mit der neuen Verordnung des BMASGK ist eine vernünftige Grundlage geschaffen, wodurch ein vielversprechendes Cannabinoid die Chance bekommt, einen medizinischen Status zu erlangen, um in Zukunft gezielt zum Einsatz zu kommen. Für eine zielführende Anwendung von Cannabinoiden wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Arzt oder Apotheker.
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